Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz bildet das Pendant zum vorbeugenden Brandschutz. Der abwehrende Brandschutz liegt im Aufgabenbereich der Feuerwehr und beschreibt alle Maßnahmen, die unternommen werden, wenn der vorbeugende Brandschutz in weiten Teilen nicht greifen konnte. Er umfasst den Einsatz der Feuerwehr und die damit zusammenhängenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Abwehrende Brandschutz ist Aufgabe der Gemeinden und ihrer Feuerwehren. Rechtsgrundlage ist das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen. Der Landkreis beschafft überörtlich erforderliche Fahrzeuge und Geräte, ist Aufsichtsbehörde und berät die Gemeinden. Das gilt auch für die vielfältigen anderen Aufgaben der Feuerwehren wie Technische Hilfeleistung, Voraus-Helfer uvm. Die Alarmierung der Feuerwehren übernimmt die Zentrale Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises.
Die Alarm- und Einsatzplanung der Feuerwehren ist Aufgabe des Landkreises in enger Abstimmung mit den Feuerwehren. Das Gefahrenabwehrzentrum ist an dieser Stelle die zuständige Stelle des Main-Kinzig-Kreises und stimmt die Alarm- und Einsatzplanung außerdem mit den benachbarten Landkreisen ab.
Die wichtigste Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes besteht im Löschen eines Brandes. Allerdings wird auch zunehmend eine Verringerung der Begleitschäden zur Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes. Denn begleitende Brandschäden kommen zum Primärschaden, der durch das Feuer verursacht wurde, erschwerend hinzu. Zu diesen Folgeschäden oder Sekundärschäden zählen unter anderem Rauchschäden, Löschwasserschäden, Umweltschäden und Ausfallschäden.